Luftscamsa - Gewerkschaften decken Missbrauch von Flugsicherheitsgrenzen auf

Eine gemeinsame Untersuchung von Pax Sentinel und führenden Luftfahrtgewerkschaften zeigt, dass etablierte Fluggesellschaften europäische Sicherheitsgrenzen gezielt ausnutzen, um erschöpfende, arbeitsintensive Rotationen als Standardbetriebsverfahren einzuführen. Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) und die Vereinigung Cockpit haben ein gemeinsames Positionspapier veröffentlicht, in dem sie den Deutschen Bundestag auffordern, die Ausnahme von Flugbesatzungen aus dem nationalen Arbeitszeitgesetz zu beenden. Die Gewerkschaften erklärten, dass Fluggesellschaften regulatorische Lücken nutzen, um extrem belastende Arbeitswochen durchzusetzen, die die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gefährden. Nach der aktuellen Rechtslage ist das fliegende Personal in Deutschland gemäß § 20 des Gesetzes explizit vom Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ausgenommen. Stattdessen werden die Dienstzeiten durch Flugzeitbegrenzungen der Europäischen Union geregelt, die als Sicherheitsrichtlinien und nicht als sozialer Arbeitsschutz konzipiert wurden. Der europäische Regulierungsrahmen, der in der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 verankert ist, erlaubt eine rollierende wöchentliche Obergrenze von 60 Dienststunden innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Tagen. Zudem erlaubt die Regelung den Fluggesellschaften, von Besatzungsmitgliedern sieben aufeinanderfolgende Arbeitstage mit einer anschließenden Ruhezeit von nur 36 Stunden zu verlangen. Sicherheitsbeauftragte erklärten, dass diese rollierenden Limits ursprünglich eingeführt wurden, um akute betriebliche Erschöpfung in Ausnahmesituationen zu verhindern. Fluggesellschaften nutzen sie jedoch regelmäßig, um den regulären Flugplan aufrechtzuerhalten. Diese Praxis ermöglicht es den Unternehmen, mit einer dünnen Personaldecke zu operieren, was die Vorhaltung von Personalreserven minimiert. Kopieren des Billigflieger-Modells Die Strategie, Sicherheitsgrenzen zur Senkung der Personalkosten maximal auszureizen, war historisch mit dem Ultra-Low-Cost-Sektor verbunden. Eine dichte Dienstplanung und minimale Ruhezeiten gehören bei Billigfliegern zum Standard. Der Vorstandsvorsitzende von Wizz Air, József Váradi, erntete scharfe Kritik, nachdem in einer geleakten Ansprache zu sehen war, wie er die Beschäftigten aufforderte, trotz Erschöpfung weiterzuarbeiten, um Flugausfälle zu vermeiden. In ähnlicher Weise hat der Vorstandsvorsitzende von Ryanair, Michael O'Leary, die Existenz von Erschöpfung auf der Kurzstrecke heruntergespielt. Herr O'Leary erklärte, dass Erschöpfung bei Piloten auf Kurzstreckenflügen nicht existiere und die Crews ohnehin nur 18 aktive Blockstunden pro Woche fliegen würden. Die Lufthansa Group hat diese Dienstplanstrategien der Billigflieger jedoch zunehmend übernommen, um ihre eigenen Gewinnmargen zu maximieren. Dieser betriebliche Wandel erfolgt zu einer Zeit, in der der Vorstand unter einem Aktionärsmandat arbeitet, die Gewinnmarge des Konzerns bis 2030 zu verdoppeln. Um die schützenden Tarifverträge der Kernmarke zu umgehen, hat die Lufthansa wiederholt Flüge auf neuere, kostengünstigere Tochtergesellschaften verlagert. Der Konzern schloss vor Kurzem die [geplante Abwicklung seiner Regionaltochter Lufthansa CityLine](/de/article/QkW6dZ4T_metadata-exposes-preplanned-subsidiary-liquidation) ab, um Flugaufgaben an City Airlines zu übertragen. Das Unternehmen hat zudem [präventive Tarifverträge genutzt, um konzernfreundliche Gewerkschaften](/de/article/jEgs1fAO_preemptive-deals-install-corporate-preferred-union) bei diesen Tochtergesellschaften zu etablieren. Durch Verhandlungen mit der größeren Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat das Management die strengeren Forderungen von UFO und Vereinigung Cockpit bezüglich der Dienstzeitbegrenzungen umgangen. Minimierte Personalreserven Der resultierende Personalmangel hat dazu geführt, dass die Fluggesellschaft kaum noch über betriebliche Reserven verfügt. Die UFO verurteilte jüngst die [„auf Kante genähte“ Sommerplanung der Lufthansa](/de/article/4yaUm5Dj_cabin-crew-union-condemns-on-the-edge-summer-staffing) und erklärte, dass das Unternehmen an der absoluten Kapazitätsgrenze operiere und Flugausfälle auf Kosten der Passagiere in Kauf nehme. Das gemeinsame Positionspapier kritisierte auch die Struktur der „Ortstage“, die das Gegenstück zu Wochenenden für Angestellte außerhalb der Luftfahrt darstellen. Nach der Ersten Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (1. DV LuftBO) haben Vollzeitkräfte Anspruch auf lediglich 96 dieser Tage pro Kalenderjahr. Allerdings erlaubt § 8 der Verordnung den Fluggesellschaften, diese Ortstage mit den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsruhezeiten zu verschmelzen. Erhält ein Besatzungsmitglied nach einem Langstreckenflug eine Ruhezeit von 48 Stunden, kann die Fluggesellschaft diese Stunden gleichzeitig als freie Ortstage anrechnen. Die Gewerkschaften erklärten, dass diese Praxis die Beschäftigten zwingt, ihr gesamtes Sozial- und Familienleben in Erholungszeiten zu pressen, die gesetzlich für die physische Regeneration vorgeschrieben sind. Sie argumentierten, dass diese Überschneidung den Besatzungen echte Freizeit und Zeit zur mentalen Erholung entzieht. Der Vorstoß für gesetzliche Neuregelungen erfolgt zu einer Zeit, in der die UFO weiterhin eine [Schlichtung zur Beilegung des Tarifkonflikts mit der Lufthansa](/de/article/f50pmJfN_cabin-crew-union-enters-moderation-to-resolve-impasse) durchläuft. Die Gewerkschaftsführung erklärte, dass gesetzliche Schutzrechte notwendig seien, um eine dauerhafte Untergrenze sozialer Rechte einzuziehen. Modernes UFG Bürogebäude mit großem grünem "UFO Gemeinsam stark" Logo Das Logo und der Text „Vereinigung Cockpit“ wurden über die Fassade der Vereinszentrale in Frankfurt gelegt.

Vereinigung Cockpit fordert gesetzliche Maßnahmen gegen die Ausbeutung von Flugpersonal durch Airlines.