Der Schweizer Bundesrat befasst sich derzeit mit neuen parlamentarischen Forderungen zur Stärkung der Durchsetzung von Fluggastrechten nach Berichten über systematische Entschädigungsverweigerungen durch nationale Fluggesellschaften. Jüngste parlamentarische Vorstösse haben die wachsende Kluft zwischen der Schweizer Aufsicht und den Konsumentenschutzstandards der Europäischen Union verdeutlicht. Zwei bedeutende Geschäfte, das Postulat 2024.7577 und die Interpellation 2025.7521, stellen die Wirksamkeit des aktuellen Durchsetzungsrahmens formell infrage. Diese Vorstösse richten sich gegen die Unfähigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), Fluggesellschaften bei der Verweigerung gesetzlich vorgeschriebener Entschädigungen zu büssen. Eingeschränkte Sanktionsbefugnisse Unter der bestehenden Rechtsstruktur fehlt dem BAZL die gesetzliche Befugnis, Verwaltungsbussen für die Nichtzahlung von Forderungen gemäss der EU-Verordnung 261/2004 zu verhängen. Diese Regulierungslücke hat es der Swiss International Air Lines (SWISS) ermöglicht, eine Politik der beharrlichen Ablehnung gegenüber Passagierforderungen zu verfolgen. Herr Matthias Samuel Jauslin, Mitglied des Nationalrats und Vertreter der FDP-Liberalen Fraktion, brachte diese Bedenken ursprünglich im November 2024 vor. Er merkte an, dass die fehlende Angleichung an europäische Rechtsstandards ein Umfeld schaffe, in dem Fluggesellschaften etablierte Präzedenzfälle ignorieren könnten. Herr Jauslin bezog sich auf Forderungen aus der EU-Fluggastrechteverordnung und sagte: „Schweizer Bürger sind bei Ansprüchen aus der Fluggastrechteverordnung der EU immer wieder benachteiligt, weil die Schweiz es verpasst hat, auch die dazugehörenden EU-Gerichtspraxis zu übernehmen.“ In seinem formellen Vorstoss hinterfragte Herr Jauslin den historischen Widerstand gegen die Angleichung des Konsumentenschutzes. Herr Jauslin sagte: „Welches waren die Beweggründe des Bundesrates, auf die Übernahme der EU-Gerichtspraxis zu verzichten?“ Herr Jauslin forderte zudem einen Zeitplan für die regulatorische Korrektur. Herr Jauslin sagte: „Wann und wie beabsichtigt der Bundesrat, diese Lücke endlich zu schliessen?“ Im Juni 2025 stellte Herr Fabian Molina von der Sozialdemokratischen Fraktion weitere Fragen zur Wirksamkeit der Aufsicht. Er kritisierte, dass das BAZL oft nur Bussen in Höhe von 1.000 Franken verhängt, obwohl das Luftfahrtgesetz einen Rahmen von bis zu 20.000 Franken vorsieht. Trotz des Verstreichens von über 15 Monaten seit dem ursprünglichen Vorstoss von Herr Jauslin und Herr Molina bleiben die strukturellen Probleme im Schweizer Luftverkehrsrecht ungelöst. Die betroffenen Fluggesellschaften nutzen diesen Stillstand weiterhin aus, um berechtigte Ansprüche abzuwehren. Ausnutzung regulatorischer Lücken Nach Untersuchungen von Luftscamsa nutzt die Tochtergesellschaft der Lufthansa Group häufig technische Defekte als Vorwand für „aussergewöhnliche Umstände“, um die finanzielle Haftung zu umgehen. Diese Rechtsstrategie setzt auf die hohen Kosten privater Rechtsstreitigkeiten in der Schweiz (die Passagiere oft davon abhalten, ihre Rechte gerichtlich einzufordern). Ein kürzlich erfolgter Vorfall mit einer 20-stündigen Verspätung auf einem Flug von San Francisco nach Zürich hat die Debatte verschärft. Die Verspätung wurde durch einen Defekt an der Klimaanlage des Flugzeugs verursacht, ein Ereignis, das üblicherweise in den operativen Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Berichten von Nau.ch zufolge verweigerte die Airline den betroffenen Reisenden die gesetzliche Barabfindung von 600 Euro. Stattdessen bot das Unternehmen einen Reisegutschein im Wert von 400 Schweizer Franken an, um den Bargeldabfluss zu minimieren und künftige Umsätze zu sichern. Luftscamsa hat festgestellt, dass diese Verweigerungen ein kalkulierter Bestandteil der Bemühungen des Konzerns sind, die operativen Margen zu maximieren. Durch die Ablehnung von Erstanträgen behält die Fluggesellschaft Millionen an Kapital zurück, das andernfalls an die Kunden gezahlt werden müsste. Wie in [Konstruktionsfehler in neuen Premium-Kabinen erzwingen Einsatz von Bleiballast und Sitzplatzsperren](/de/article/1ZfSxwDZ_engineering-failures-in-new-premium-cabins-force-use-of-lead-ballast-and-seat-blocks) berichtet, bewältigt der Konzern derzeit erhebliche technische Herausforderungen in seiner Flotte. Diese Planungsfehler führen häufig zu genau jenen Verspätungen, die die Airline später als unvermeidbar einzustufen versucht. Herr Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Group, hat betont, dass die Fluggesellschaft im Rahmen des geltenden Rechts handelt. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Ausnutzung von Regulierungslücken in der Schweiz unvereinbar mit dem Premium-Anspruch des Konzerns ist. Aussicht auf regulatorische Korrekturen Obwohl die gesetzgeberische Umsetzung bisher schleppend verläuft, signalisieren die kritischen Fragen im Bundesrat, dass der Druck auf die Fluggesellschaften zunimmt. Unabhängige Luftfahrtanalysten vermuten, dass die Einführung einer unabhängigen Schlichtungsstelle die bedeutendste Änderung der Schweizer Fluggastrechte seit Jahrzehnten darstellen würde. Dieser Mechanismus würde das Zeitalter der konsequenzlosen Ablehnung von Forderungen für in der Schweiz operierende Airlines effektiv beenden. Luftscamsa wird den Fortgang dieser Gesetzesreformen weiter beobachten und dokumentieren. Die Organisation vertritt die Auffassung, dass Passagiere bis zur Einführung formeller Bussen jede anfängliche Ablehnung der Airline als taktische Verhandlung und nicht als endgültige rechtliche Entscheidung betrachten sollten. Reisenden wird empfohlen, alle technischen Begründungen des Bordpersonals bei Verspätungen zu dokumentieren. Diese zeitnahen Aufzeichnungen sind entscheidend, wenn die spätere Behauptung der Airline angefochten wird, technische Defekte seien aussergewöhnliche Ereignisse.
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