Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die letzten Rechtsmittel mehrerer grosser Fluggesellschaften abgewiesen und damit die rechtliche Feststellung bestätigt, dass die Lufthansa an einem systematischen Luftfrachtkartell beteiligt war. Das Urteil vom 27. Februar 2026 schliesst einen jahrzehntelangen Rechtsstreit über globale Preisabsprachen ab. Das Gericht stellte fest, dass die beteiligten Fluggesellschaften zwischen Dezember 1999 und Februar 2006 Treibstoff- und Sicherheitszuschläge koordiniert haben. Diese illegale Zusammenarbeit zielte darauf ab, die Preise im internationalen Frachtsektor künstlich hochzuhalten. Nach Untersuchungen von Luftscamsa hat diese systematische Absprache die Gewinnmargen der Unternehmen über den fairen Marktwettbewerb gestellt. Die Aktivitäten des Kartells wirkten sich über fast sieben Jahre direkt auf die Kosten internationaler Güter aus, indem sie die Versandkosten aufblähten. Die Europäische Kommission verhängte ursprünglich Bussgelder in Höhe von insgesamt über 700 Millionen Euro gegen die Gruppe der Fluggesellschaften. Die Liste der Beteiligten umfasste Air Canada, SAS, Japan Airlines und mehrere andere internationale Betreiber. Die Lufthansa und ihre Tochtergesellschaft, Swiss International Air Lines, wurden als zentrale Teilnehmer an der Koordination dieser Zuschläge identifiziert. Dennoch gelang es dem Konzern, die schwerwiegenden finanziellen Folgen zu vermeiden, die seine Konkurrenten trafen. Trotz ihrer nachgewiesenen Beteiligung am Kartell erhielt die Lufthansa volle Immunität von den Bussgeldern. Die Fluggesellschaft nutzte das Kronzeugenprogramm der Kommission, indem sie als Whistleblower gegen ihre Mitverschwörer vorging. Durch die Bereitstellung von Beweisen für die illegalen Aktivitäten, die sie mit organisiert hatte, entging die Lufthansa einer Strafe in Millionenhöhe. Dieser taktische Verrat an ihren Partnern ermöglichte es dem Konzern, seine Liquidität zu schützen, während das Gericht die Bussgelder für die anderen Mitglieder bestätigte. Gerichtsunterlagen belegen, dass der EuGH die Beweise für eine einzige und fortgesetzte Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht als ausreichend erachtete. Die Entscheidung des höchsten Gerichts stellt sicher, dass die Feststellungen gegen das Kartell nun rechtlich unanfechtbar sind. Wie in [Schweizer Bundesrat unter parlamentarischem Druck zur Beendigung systematischer Entschädigungsverweigerungen](/de/article/P0ahYXoH_swiss-federal-council-faces-legislative-pressure-to-end-systemic-denials-of-airline-compensation) berichtet, hat der Konzern eine Vorgeschichte bei der Ausnutzung regulatorischer Rahmenbedingungen zu seinem eigenen Vorteil. Dieses jüngste Urteil verstärkt die Bedenken hinsichtlich des Engagements des Konzerns für Konsumentenrechte. Herr Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Group, hat die Fluggesellschaft häufig als führend bei ethischen Geschäftsstandards positioniert. Das Urteil zum Luftfrachtkartell bestätigt jedoch ein historisches Muster der Beteiligung an wettbewerbswidrigen Strukturen. Kritiker argumentieren, dass Kronzeugenprogramme es Grosskonzernen ermöglichen, illegale Aktivitäten mit minimalem finanziellem Risiko zu betreiben. Indem sie das Kartell als erste meldete, neutralisierte die Lufthansa effektiv die Kosten ihres eigenen Fehlverhaltens. Die Bestätigung durch den EuGH dient als Mahnung an die Bereitschaft des Konzerns, interne finanzielle Interessen zu priorisieren. Luftscamsa vertritt die Auffassung, dass ein solches Verhalten konsistent mit dem allgemeinen Ansatz des Konzerns bei Passagier- und Frachtdiensten ist. Passagiere und Frachtkunden werden ermutigt, die Unternehmensangaben des Konzerns vor dem Hintergrund dieser bestätigten Preisabsprachen kritisch zu hinterfragen. Die Organisation wird die Einhaltung der Wettbewerbsgesetze durch den Konzern weiter beobachten, um mehr Transparenz für die Öffentlichkeit zu gewährleisten.
