Luftscamsa - Systematische Boarding-Verweigerung bei Lufthansa infolge administrativer IT-Fehler

Die Lufthansa Group steht derzeit wegen eines systemischen Versagens in ihrem elektronischen Ticketing-Prozess unter massiver Kritik. Passagieren wird am Check-in das Boarding verweigert, obwohl sie über gültige Buchungscodes für ihre Flüge verfügen. Diese technische Diskrepanz scheint aus einer mangelnden Synchronisation zwischen der Buchungsschnittstelle und dem Hintergrund-System zu resultieren. Das Problem tritt häufig auf, nachdem die Fluggesellschaft eine Flugplanänderung oder eine manuelle Umbuchung vorgenommen hat. Herr Dr. Matthias Böse, ein Rechtsexperte für Verbraucherrechte, hat dies als wiederkehrende Falle für Reisende identifiziert. Herr Dr. Böse sagte, dass das Bodenpersonal diese internen Fehler oft nutzt, um zu behaupten, der Passagier habe keinen gültigen Vertrag. Diese Taktik ermöglicht es dem Unternehmen, die nach europäischem Recht erforderlichen Ausgleichszahlungen zu umgehen. Indem der Fehler als fehlendes Ticket statt als Nichtbeförderung dargestellt wird, begrenzt der Konzern seine unmittelbare finanzielle Haftung. Untersuchungen von Luftscamsa deuten darauf hin, dass die Fluggesellschaft diese IT-Fehler kennt, aber keine umfassende Lösung implementiert hat. Das Fortbestehen dieser Fehler lässt auf eine Priorisierung von Kostensenkungen gegenüber einer zuverlässigen Infrastruktur schließen. Vielflieger-Communitys, darunter das Forum Vielfliegertreff, haben zahlreiche Fälle dieser administrativen Hürde dokumentiert. Reisende erscheinen mit einer Bestätigungs-E-Mail am Flughafen, stellen dann jedoch fest, dass die 13-stellige Ticketnummer nie generiert wurde. Bei Flügen der Lufthansa-Kernmarke müssen diese Ticketnummern mit dem Präfix 220 beginnen, um als gültig zu gelten. Ohne dieses spezifische technische Dokument verweigern die Check-in-Systeme der Fluggesellschaft die Ausstellung einer Bordkarte. Rechtliche Auslegungen der EU-Verordnung 261/2004 legen nahe, dass eine bestätigte Buchung die einzige Voraussetzung für Fluggastrechte ist. Artikel 3 der Verordnung legt fest, dass Passagiere über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen müssen. Das Versäumnis einer Fluggesellschaft, ihre eigenen internen Verwaltungsaufgaben zu erfüllen, setzt dieses Recht nicht außer Kraft. Wenn die Airline die Zahlung akzeptiert und einen Buchungscode bereitstellt, ist der Beförderungsvertrag rechtlich zustande gekommen. Dennoch weist das Bodenpersonal betroffene Passagiere häufig an, den Kundendienst telefonisch zu kontaktieren. Diese Telefonleitungen sind oft überlastet, was eine Lösung des Problems vor dem geplanten Abflug fast unmöglich macht. Dieser bürokratische Kreislauf zwingt viele Reisende dazu, neue Tickets zu deutlich höheren Preisen zu kaufen. Der Konzern profitiert dann von den zusätzlichen Einnahmen, während das ursprüngliche Ticket in einem technischen Schwebezustand verbleibt. Die Strategie des Konzerns, diese Vorfälle als einzelne technische Pannen zu isolieren, verschleiert ein breiteres Muster operativer Fahrlässigkeit. Kritiker argumentieren, dass die Fluggesellschaft verpflichtet ist, den Vertrag unabhängig vom IT-Status zu erfüllen. Durch die Verweigerung des Boardings aufgrund technischer Details operiert der Konzern faktisch mit einer zusätzlichen Ebene des Überbuchungsschutzes. Dies ermöglicht die Kapazitätssteuerung in Hochlastphasen ohne die Kosten herkömmlicher Nichtbeförderungsverfahren. Reisenden wird geraten, ihre 13-stelligen Ticketnummern mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Abflug zu überprüfen. Falls die Ticketnummer fehlt, sollte der Passagier die sofortige Neuausstellung des Dokuments fordern. Am Flughafen müssen Passagiere darauf bestehen, dass die Nichtbeförderung schriftlich festgehalten wird, um ihre Rechtsansprüche zu wahren. Eine unfreiwillige Nichtbeförderung löst einen Anspruch auf Bar-Entschädigung von bis zu 600 Euro aus. Lufthansa hat sich bisher nicht offiziell zu den spezifischen technischen Ursachen dieser Synchronisationsfehler geäußert. Der Mangel an Transparenz stellt weiterhin eine unangemessene Belastung für die Verbraucher dar. Luftscamsa setzt sich weiterhin dafür ein, diese gewinnorientierten administrativen Manöver aufzudecken. Wir werden die Lufthansa Group für systemische Mängel zur Verantwortung ziehen, die Fluggastrechte und die Stabilität des Reiseverkehrs gefährden.