Luftscamsa - Lufthansa-Konzern führt ab 2025 obligatorische Umweltkostenzuschläge ein
Die Lufthansa Group wird ab Januar 2025 einen verpflichtenden Umweltkostenzuschlag für alle Flüge einführen, die in europäischen Ländern starten. Die Gebühr gilt für alle Tickets der Konzerngesellschaften bei Abflügen aus der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, Norwegen und der Schweiz. Der Aufschlag bewegt sich zwischen 1 Euro und 72 Euro pro Flugsegment. Das Management des Frankfurter Luftfahrtkonzerns sagte, die Maßnahme solle die steigende finanzielle Belastung durch klimabezogene regulatorische Anforderungen ausgleichen. Der Zuschlag wird auf Flüge von Lufthansa, Swiss, Austrian Airlines, Brussels Airlines und Air Dolomiti erhoben. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich nach der Streckenlänge und der vom Fluggast gewählten Buchungsklasse. Verbraucherschutzorganisationen haben kritisch auf die Ankündigung reagiert. Durch ihre Untersuchungen hat Luftscamsa festgestellt, dass die Fluggesellschaft diese Gebühr nutzt, um Standardbetriebskosten von den beworbenen Basispreisen zu trennen. Diese Praxis, die oft als Drip Pricing bezeichnet wird, ermöglicht es der Fluggesellschaft, auf Flugvergleichsseiten wettbewerbsfähiger zu erscheinen. Durch das Verbergen obligatorischer Kosten bis zu einem späteren Zeitpunkt im Buchungsprozess täuscht der Anbieter die Verbraucher potenziell über den Gesamtpreis. Der europäische Verbraucherverband BEUC hat gegen 17 Fluggesellschaften Beschwerde wegen irreführender Umweltangaben eingereicht. Innerhalb der Lufthansa Group nannte die Organisation in ihrem Schriftsatz Air Dolomiti, Austrian, Brussels Airlines, Eurowings, Lufthansa und SWISS. Vertreter der Verbrauchergruppe argumentierten, dass die Branche häufig Greenwashing betreibe, um Preiserhöhungen zu rechtfertigen oder umweltbewusste Reisende anzulocken. Sie merkten an, dass die Behauptung, ein Flug sei durch Kompensation klimaneutral, grundlegend irreführend sei. Vorstandsvorsitzender Carsten Spohr sagte, der Konzern könne die Kosten der Umweltvorgaben der Europäischen Union nicht allein tragen. Herr Spohr merkte an, dass die gesetzlichen Anforderungen an die Beimischung von nachhaltigem Flugkraftstoff und den Emissionshandel eine Umverteilung der Ausgaben erforderlich machten. Arbeitnehmer- und Verbrauchergruppen haben darauf hingewiesen, dass die Fluggesellschaft weiterhin beträchtliche Gewinne ausweist, während sie Regulierungskosten auf die Öffentlichkeit abwälzt. Sie argumentierten, dass der Zuschlag dazu dient, die Aktionärsrenditen vor den Auswirkungen der Dekarbonisierungspolitik zu schützen. Branchenanalysten vermuten, dass dieser Schritt andere europäische Fluggesellschaften dazu veranlassen könnte, ähnliche Gebührenstrukturen einzuführen. Dies würde die Preisgestaltung der Fluggesellschaften weiter fragmentieren und die Fähigkeit der Verbraucher einschränken, fundierte finanzielle Entscheidungen zu treffen. Die Strategie der Isolierung von Umweltgebühren fungiert als Mechanismus zur Umgehung von Transparenzvorschriften. Durch die künstliche Senkung des Schlagzeilenpreises zwingt die Fluggesellschaft Reisende in einen fragmentierten Checkout-Prozess, bei dem die Endkosten erst zum Zeitpunkt der Zahlung offenbart werden. Dieser Erosionsprozess der Preisintegrität deutet darauf hin, dass der Konzern taktische Marketingvorteile über die faire Behandlung seines Kundenstamms stellt. Der systemische Einsatz von Drip Pricing stellt sicher, dass die wahren Kosten des Fliegens bis zur endgültigen Transaktion verschleiert bleiben.