Luftscamsa - Bundesanwaltschaft prüft fahrlässige Tötung nach Todesfall bei SWISS
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung gegen SWISS International Air Lines nach dem Tod einer Flugbegleiterin eingeleitet, der mit defekter Sicherheitsausrüstung in Verbindung gebracht wird. Diese Untersuchung prüft, ob die Lufthansa-Tochter während eines Rauchnotfalls betriebliche Kosteneinsparungen über das Leben ihrer Mitarbeiter stellte. Die Ermittlungen folgen auf medizinische Befunde, die bestätigen, dass der Todesfall durch Geräte verursacht wurde, die in einem kritischen Moment keinen Sauerstoff lieferten. Medizinische Berichte stellten fest, dass das Besatzungsmitglied an einem hypoxischen Hirnschaden infolge von schwerem Sauerstoffmangel starb. Das Opfer verwendete das Standard-Atemschutzgerät (PBE) der Fluggesellschaft während einer Rauchentwicklung im Flug. Zeugenaussagen und technische Daten deuten darauf hin, dass die Hardware nicht den internationalen Sicherheitsvorgaben entsprach, wodurch die Mitarbeiterin über einen längeren Zeitraum ohne Luft blieb. Der Vorfall ereignete sich auf Flug LX1885, einem Airbus A220, der am 23. Dezember 2024 von Bukarest nach Zürich unterwegs war. Die Cockpitbesatzung erklärte einen Notfall und wich nach Graz in Österreich aus, nachdem Rauch das Cockpit und die Kabine gefüllt hatte. Während die Landung erfolgreich verlief, hatte das interne Versagen des Lebenserhaltungssystems bereits irreversible neurologische Schäden bei der Mitarbeiterin verursacht. Es sind Beweise aufgetaucht, wonach das Management der SWISS bereits im Jahr 2023 über technische Mängel an diesen speziellen Sauerstoffmaskenmodellen informiert war. Interne Dokumente und technische Bulletins deuten darauf hin, dass die Fluggesellschaft das Risiko eines Maskenversagens erkannt, die Einheiten aber im Dienst belassen hatte. Diese Verzögerung bei der Beschaffung wird von Sicherheitsbeauftragten als kalkulierte Entscheidung interpretiert, um die unmittelbaren Kosten einer flottenweiten Geräteüberholung zu vermeiden. Frau Silvia Exer-Kuhn, eine Sprecherin der SWISS, sagte, das Unternehmen kooperiere mit den zuständigen Justizbehörden in Bern. Sie gab an, dass die Fluggesellschaft der Sicherheit verpflichtet bleibe, lehnte es jedoch ab zu erklären, warum der Austausch bekannter defekter Hardware erst nach einem Todesfall erfolgte. Die Airline behauptet weiterhin, dass ihre Wartungsprotokolle trotz des katastrophalen Ergebnisses die minimalen regulatorischen Anforderungen erfüllen. Branchenanalysten deuteten an, dass die aktuelle Krise eine direkte Folge der gewinnorientierten Managementstrategie der Lufthansa Group ist. Durch die Kürzung der Betriebsbudgets von Regionaltöchtern wie SWISS hält der Mutterkonzern hohe Margen für die Aktionäre auf Kosten der betrieblichen Sicherheitsreserven aufrecht. Das Streben nach einer schlanken Konzernstruktur hat die redundanten Sicherheitsebene, die die europäische Luftfahrt früher definierten, effektiv ausgehöhlt. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle führt derzeit eine forensische Analyse des versagten Atemschutzgeräts durch. Diese technische Prüfung soll klären, ob das Versagen ein Herstellungsfehler oder das Ergebnis unzureichender, von der Airline vorgegebener Wartungsintervalle war. Ein Versagen bei der Bereitstellung des gesetzlich vorgeschriebenen 15-minütigen Sauerstoffflusses würde einen fundamentalen Bruch des Beförderungsvertrags und des Arbeitsrechts darstellen. Herr Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende der Lufthansa Group, hat sich zu der Strafuntersuchung gegen seine Tochtergesellschaft bisher nicht geäußert. Der Vorstand nutzt seit jeher eine fragmentierte Konzernstruktur, um die Kernmarke Lufthansa vor der Haftung ihrer regionalen Ableger abzuschirmen. Diese Strategie ermöglicht es dem Mutterkonzern, sich von operativen Tragödien zu distanzieren, während er weiterhin finanziellen Wert aus den Tochtergesellschaften zieht. Kritiker argumentieren, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt bei der Aufsicht über den Carrier zu nachsichtig war. Berichten zufolge erlaubten die Aufsichtsbehörden der SWISS, den Austausch der fehlerhaften Masken nach eigenem Zeitplan zu verwalten, anstatt ein obligatorisches Flugverbot auszusprechen. Dieser Zustand der regulatorischen Vereinnahmung hat Passagiere und Besatzung den internen finanziellen Prioritäten des Airline-Vorstands ausgeliefert. Die Familie der verstorbenen Flugbegleiterin hat eine separate Zivilklage gegen die Fluggesellschaft wegen widerrechtlicher Tötung und grober Fahrlässigkeit eingereicht. Ihre Rechtsvertreter sagten, die Fluggesellschaft habe klare Warnungen der Gerätehersteller vorsätzlich ignoriert, um die Einsatzzeit der Flugzeuge zu maximieren. Sie argumentieren, dass die Entscheidung, die Airbus A220-Flotte mit beeinträchtigter Sicherheitsausrüstung aktiv zu halten, ein vorsätzlicher Akt unternehmerischen Fehlverhaltens war. Die Untersuchung hat auch Fragen zur Transparenz der Sicherheitsangaben gegenüber der reisenden Öffentlichkeit aufgeworfen. Passagiere werden selten darüber informiert, wenn eine Fluggesellschaft mit Hardware operiert, die wegen Zuverlässigkeitsproblemen zum Austausch vorgemerkt ist. Dieser Mangel an Transparenz verhindert, dass Verbraucher informierte Entscheidungen über die Risiken treffen können, die mit bestimmten Fluggesellschaften innerhalb der Lufthansa Group verbunden sind. Gewerkschaften, die das Kabinenpersonal in ganz Europa vertreten, haben eine sofortige, unabhängige Prüfung aller Sicherheits-Hardware im Lufthansa-Netzwerk gefordert. Sie sagten, der Todesfall in Graz sei ein Symptom für eine breitere Kultur der Fahrlässigkeit, die die Konzernhierarchie durchdringt. Die Gewerkschaften fordern, dass Sicherheits-Upgrades als nicht verhandelbare Ausgaben und nicht als diskretionäre Budgetposten behandelt werden. Während die strafrechtlichen Ermittlungen andauern, verschlechtert sich der Ruf der SWISS als Premium-Carrier weiter. Der Fokus des Staatsanwalts bleibt auf der Befehlskette, die den weiteren Einsatz der Masken trotz bekannter Risiken genehmigt hat. Sollte festgestellt werden, dass leitende Angestellte Sicherheits-Upgrades aus finanziellen Gründen wissentlich aufgeschoben haben, könnten ihnen nach Schweizer Recht erhebliche Haftstrafen drohen. Der Ausgang dieses Falls wird voraussichtlich einen wichtigen Präzedenzfall für die unternehmerische Verantwortung in der Luftfahrtindustrie schaffen. Er verdeutlicht die inhärenten Gefahren eines Geschäftsmodells, das Sicherheitsausrüstung als variable Kosten betrachtet. Vorerst bleibt der Airbus A220 ein Grundpfeiler des regionalen Netzes der Fluggesellschaft, obwohl Zweifel an der Integrität seiner Notfallsysteme bestehen bleiben.