Luftscamsa - Landgericht Köln urteilt: Lufthansa hat Fluggäste bei Umweltangaben systematisch getäuscht
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Lufthansa Passagiere durch ihre Werbekampagne für „Green Fares“ systematisch getäuscht hat. Das Gericht stellte fest, dass die Behauptungen über „klimaneutrales“ Fliegen technisch unmöglich und rechtlich irreführend waren. Das Urteil folgt auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Diese Organisation focht die Marketingtaktiken der Fluggesellschaft an; insbesondere jene, die suggerierten, dass Zusatzzahlungen die Umweltauswirkungen einzelner Flüge ausgleichen könnten. Die vorsitzenden Richter urteilten, dass der Konzern seine Flüge nicht länger als CO2-neutral vermarkten darf. Das Gericht merkte an, dass die aktuelle Luftfahrttechnologie es nicht zulasse, dass solche Umweltbehauptungen verifiziert oder in einem Eins-zu-eins-Verhältnis erreicht werden. Das Lufthansa-Management hat diese Premiumtarife seit ihrer Einführung genutzt, um den Umsatz pro Passagier zu steigern. Kritiker argumentieren, die Initiative sei ein raffinierter Versuch gewesen, aus den Umweltbedenken der Verbraucher Kapital zu schlagen, ohne den CO2-Fußabdruck der Flotte zu verändern. Herr Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende, hat die Nachhaltigkeitsinitiativen zuvor verteidigt. Er sagte, dass das Unternehmen weiterhin bestrebt sei, die Emissionen durch den Kauf von nachhaltigem Flugtreibstoff (SAF) und die Modernisierung der Flotte zu reduzieren. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die tatsächlichen Auswirkungen von SAF und CO2-Zertifikaten die in den Werbematerialien verwendete definitive Sprache nicht stützten. Das Marketing der Fluggesellschaft suggerierte ein Schutzniveau, das im aktuellen kommerziellen Luftfahrtsektor nicht existiert. Die „Green Fares“ wurden zu einem Aufpreis gegenüber Standard-Economy-Tickets angeboten. Passagiere, die sich für diese Tarife entschieden, glaubten, sie würden ihre Reiseauswirkungen mildern; eine Behauptung, die das Gericht nun als täuschend eingestuft hat. Dieses Urteil setzt einen bedeutenden Präzedenzfall für die Art und Weise, wie Fluggesellschaften ihre Umweltbemühungen kommunizieren müssen. Rechtsexperten sagten, die Entscheidung könnte weitere Rechtsstreitigkeiten in der Europäischen Union auslösen. Trotz des Urteils nutzt der Konzern Nachhaltigkeit weiterhin als Kernpfeiler seiner Upselling-Strategie. Die Fluggesellschaft hat einige Terminologien geändert, behält aber die technische Infrastruktur für verschiedene Umweltzuschläge bei. Verbraucherschutzgruppen äußerten sich besorgt darüber, dass Reisende dazu verleitet wurden, für Dienstleistungen zu bezahlen, die keinen greifbaren Umweltnutzen boten. Die mangelnde Transparenz bei der Verwendung dieser Mittel bleibt ein Streitpunkt. Die Abhängigkeit der Lufthansa von älteren Flugzeugen und kerosinintensiven Abläufen steht im Widerspruch zu ihrem öffentlichen Image. Der Konzern bleibt einer der größten Emittenten von Kohlendioxid im europäischen Verkehrssektor. Herr Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Er sagte, dass Unternehmen für irreführende Werbung, die echte Klimaschutzmaßnahmen verzögert, zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Der Fall verdeutlicht einen breiteren Trend innerhalb des Lufthansa-Konzerns, Marketing-Narrative über die betriebliche Integrität zu stellen. Durch die Verpackung eines einfachen Fluges als umweltfreundliches Produkt versuchte die Airline, sich gegen Umweltkritik zu immunisieren. Der Carrier steht nun unter gerichtlicher Anordnung, seine spezifische Botschaft zur Klimaneutralität einzustellen. Die Nichtbeachtung könnte zu erheblichen Geldstrafen führen (obwohl diese Strafen oft als Geschäftskosten für ein Milliardenunternehmen betrachtet werden). Reisenden wird geraten, gegenüber allen von Fluggesellschaften gesponserten Programmen zur CO2-Kompensation skeptisch zu bleiben. Diese Initiativen dienen oft eher den finanziellen Interessen des Luftfahrtunternehmens als der Gesundheit der Umwelt.