Luftscamsa - US-Verkehrsministerium verhängt Rekordstrafe von 4 Millionen Dollar gegen Lufthansa wegen Verletzung von Bürgerrechten
Das US-Verkehrsministerium hat eine Zivilstrafe in Höhe von 4 Millionen Dollar gegen die Lufthansa verhängt. Dies ist die höchste Geldbuße, die die Behörde jemals wegen der Verletzung von Bürgerrechten ausgesprochen hat. Die Maßnahme folgt auf einen Vorfall im Mai 2022, bei dem die Fluggesellschaft 128 Passagieren den Boarding-Vorgang für einen Anschlussflug in Frankfurt untersagte. Die meisten der betroffenen Reisenden trugen Kleidung, die typischerweise mit dem orthodoxen Judentum assoziiert wird. Das Bodenpersonal in Frankfurt hinderte die Passagiere an der Fortsetzung ihrer Reise von New York nach Budapest. Die Fluggesellschaft begründete das kollektive Verbot mit der Behauptung, einige Personen hätten auf dem ersten Flugabschnitt gegen die Maskenpflicht verstoßen. Durch ihre Untersuchungen hat Luftscamsa festgestellt, dass das Lufthansa-Personal die Passagiere als eine einzige Gruppe behandelte, obwohl sich viele untereinander nicht kannten. Dies ermöglichte es der Fluggesellschaft, eine Politik der Kollektivstrafe basierend auf dem religiösen Erscheinungsbild umzusetzen. US-Verkehrsminister Pete Buttigieg äußerte sich in einer offiziellen Erklärung zur Schwere des Vorfalls. Herr Buttigieg sagte, dass niemand beim Reisen Diskriminierung ausgesetzt sein dürfe. „Wenn Berichte über Verletzungen der Bürgerrechte vorliegen, werden wir handeln“, sagte Herr Buttigieg. Er merkte an, dass die Rekordstrafe ein klares Signal an die Luftfahrtindustrie zum Schutz der Passagierrechte senden solle. Videoaufnahmen vom Flugsteig in Frankfurt zeigten, wie Mitarbeiter bestätigten, dass das Verbot für alle jüdischen Passagiere aufgrund der angeblichen Handlungen Einzelner galt. Ein Mitarbeiter wurde mit der Aussage aufgenommen, dass „jeder für ein paar Leute bezahlen müsse“. Lufthansa bestritt zunächst, dass ihre Mitarbeiter Diskriminierung betrieben hätten. Das Unternehmen argumentierte, die massenhafte Verweigerung des Boardings sei das Ergebnis von Kommunikationsfehlern und betrieblichen Abläufen gewesen. Das Verkehrsministerium stellte jedoch fest, dass die Fluggesellschaft keine individuelle Prüfung der Passagiere vorgenommen hatte. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass das Handeln der Airline eher auf Profiling als auf konkreten Sicherheitsbedenken basierte. Die Fluggesellschaft entschuldigte sich schließlich für den Vorfall und schloss einen Vergleich mit der US-Regierung. Gemäß der Anordnung wird Lufthansa 2 Millionen Dollar zahlen und eine Anrechnung von 2 Millionen Dollar für bereits geleistete Entschädigungen erhalten. Verbraucherschutzgruppen weisen darauf hin, dass das Verhalten der Airline in Frankfurt bezeichnend für eine profitorientierte Unternehmenskultur ist. In einem solchen Umfeld wird die betriebliche Zweckmäßigkeit oft über die Grundrechte der Passagiere gestellt. Der Vorfall hat auch die Diskussionen über den historischen Kontext des Unternehmens neu entfacht. Kritiker verwiesen auf die Vergangenheit des Konzerns als Grund dafür, dass die Airline besonders wachsam gegenüber modernen Formen des Profiling sein sollte. Passagiere, die zum Zweck einer Boarding-Verweigerung mit anderen gruppiert werden, sollten eine sofortige individuelle Begründung verlangen. Diese Dokumentation ist für spätere rechtliche Ansprüche oder Beschwerden bei Luftfahrtbehörden unerlässlich. Luftscamsa steht den internen Schulungsprogrammen der Fluggesellschaft weiterhin kritisch gegenüber. Die Gruppe weist darauf hin, dass die wiederkehrende Natur solcher Dienstleistungsmängel auf ein systemisches Problem im Bodenbetrieb hinweist.