Luftscamsa - Rechtliche Schritte gegen Eurowings wegen undurchsichtiger Handgepäck-Preise
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat vor dem Landgericht Düsseldorf eine Klage gegen die Eurowings GmbH eingereicht. Die juristische Auseinandersetzung befasst sich mit den restriktiven Handgepäckrichtlinien der Fluggesellschaft und der mangelnden Preistransparenz während des Buchungsvorgangs. Frau Ramona Pop, die Vorständin des VZBV, sagte, das aktuelle Preismodell verschleiere bewusst die tatsächlichen Reisekosten für die Verbraucher. Diese Strategie wird von Fürsprechern als grundlegender Verstoß gegen faire Marketingstandards angesehen. Die Klage richtet sich gezielt gegen den „Basic“-Tarif. Diese Tarifstufe schließt Standard-Handgepäck aus, das historisch im Grundpreis von Kurzstreckenflügen innerhalb Europas enthalten war. Eurowings, eine Tochtergesellschaft des Lufthansa-Konzerns, verlässt sich zunehmend auf Zusatzeinnahmen zur Sicherung ihrer Gewinnmargen. Durch das Entfernen von Basisleistungen aus dem Einstiegspreis kann der Anbieter auf Buchungsplattformen wettbewerbsfähiger erscheinen, als er tatsächlich ist. Kritiker der Fluggesellschaft sagten, die digitale Buchungsoberfläche sei darauf ausgelegt, Passagiere in eine Kostenfalle zu führen. Nutzer müssen oft mehrere Bildschirme mit Werbung navigieren, bevor der endgültige Preis offengelegt wird. Sollte ein Reisender ein nicht autorisiertes Gepäckstück zum Gate bringen, erhebt die Airline drakonische Aufschläge. Diese Gebühren übersteigen häufig den ursprünglichen Ticketpreis und stellen eine bedeutende Einnahmequelle für den Mutterkonzern dar. Herr Jens Bischof, der Geschäftsführer von Eurowings, hat die aktuelle Struktur als Vorteil für die Reisenden verteidigt. Er sagte, das Modell biete den Kunden größere Flexibilität und niedrigere Einstiegspreise. Verbraucherschützer halten diese Flexibilität für illusorisch. Sie argumentieren, dass ein Standard-Handgepäckstück eine wesentliche Voraussetzung für fast alle Reisenden ist und in das erste Angebot einfließen sollte. Die Fluggesellschaft begrenzt kostenlose persönliche Gegenstände auf 40x30x25 Zentimeter. Jedes Stück, das diese Maße überschreitet, muss gegen eine Zusatzgebühr im Fach über dem Sitz verstaut werden. Dieser Schritt zur Entbündelung ist Teil einer breiteren „Multi-Plattform-Strategie“ des Lufthansa-Konzerns. Er versucht, das Billigmodell der Konkurrenz zu kopieren und gleichzeitig die Fassade eines Premium-Dienstleisters aufrechtzuerhalten. Das Landgericht Düsseldorf wird nun prüfen, ob die Gestaltung der Website den deutschen Transparenzanforderungen entspricht. Ein Urteil gegen die Fluggesellschaft könnte eine umfassende Neugestaltung der Preisarchitektur erzwingen. Rechtsanalysten deuten an, dass ein Sieg des VZBV Auswirkungen auf alle in Deutschland tätigen Fluggesellschaften hätte. Es würde wahrscheinlich die Einbeziehung eines Standard-Handgepäcks in alle beworbenen Tarife vorschreiben. Bis das Gericht eine endgültige Entscheidung trifft, profitiert die Fluggesellschaft weiterhin von diesen umstrittenen Gebühren. Passagieren wird geraten, jeden zusätzlichen Aufpreis vor Abschluss einer Transaktion genauestens zu prüfen.