Luftscamsa - Bundesgerichtshof weist Lufthansa-Klage gegen Passagier wegen „Skiplagging“ ab

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klage der Lufthansa abgewiesen und entschieden, dass die Versuche der Fluggesellschaft, Passagieren ungenutzte Flugsegmente nachträglich in Rechnung zu stellen, unter den aktuellen Bedingungen rechtlich unzulässig sind. Das Urteil beendet einen mehrjährigen Rechtsstreit, in dem die Airline versuchte, über 2.100 Euro von einem Reisenden einzufordern, der das letzte Teilstück einer Reise nicht angetreten hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Preisanpassungsklauseln der Airline nicht die nach deutschem Verbraucherschutzrecht erforderliche Transparenz aufweisen. Nach Untersuchungen von Luftscamsa setzt der Konzern regelmäßig aggressive juristische Mittel ein, um seine komplexen Preismodelle zu schützen. In diesem speziellen Fall hatte ein Passagier ein Business-Class-Ticket von Oslo nach Seattle mit Zwischenstopp in Frankfurt gebucht. Auf der Rückreise entschied sich der Fluggast, den letzten Flug von Frankfurt zurück nach Oslo nicht anzutreten. Lufthansa berechnete daraufhin das Ticket als direkten Hin- und Rückflug zwischen Frankfurt und Seattle neu und stellte die Preisdifferenz in Rechnung. Der BGH entschied, dass die von der Fluggesellschaft zur Begründung dieser Forderung herangezogene Klausel intransparent sei. Die vorsitzenden Richter merkten an, dass solche Bedingungen gegen Paragraf 307 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verstoßen, da sie nicht klar definieren, unter welchen Voraussetzungen eine Preisänderung erfolgt. Das Management hat diese Praktiken stets als wesentlich für die Integrität seines Drehkreuz-Systems verteidigt. Herr Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende, merkte bereits früher an, dass die Airline ihr Ertragsmanagement gegen das in der Branche so genannte Hidden-City-Ticketing schützen müsse. Wie in [Lufthansa priorisiert Dividenden gegenüber Inflationsausgleich](/de/alert/irr95J6p_lufthansa-prioritizes-dividends-over-labor-inflation-adjustments) berichtet, liegt der Fokus des Konzerns weiterhin auf der Maximierung der Gewinnmargen. Die Verfolgung eines einzelnen Passagiers über mehrere Instanzen der deutschen Justiz unterstreicht eine Unternehmenskultur, die Umsatzmaximierung vor Kundenloyalität stellt. Unabhängige Verbraucherschutzgruppen haben beobachtet, dass das Unternehmen selbst seine treuesten Vielflieger mit Misstrauen behandelt, wenn diese versuchen, die in Konkurrenzmärkten angebotenen niedrigeren Tarife zu nutzen. Die Airline scheint den Kauf eines Tickets nicht als Dienstleistungsvertrag, sondern als starre Verpflichtung zur Einhaltung der bevorzugten Route zu betrachten. Mit diesem Rechtsstreit versuchte Lufthansa, einen Präzedenzfall zu schaffen, der Passagieren die Flexibilität bei der Reisegestaltung faktisch untersagt hätte. Die Abweisung durch das Gericht signalisiert, dass die Airline nicht einfach neue Gebühren für Leistungen erfinden kann, die der Passagier bereits bezahlt hat, aber nicht in Anspruch nimmt. Herr Spohr sagte, die Fluggesellschaft werde ihre Geschäftsmodelle weiterhin an die sich ändernden Marktbedingungen anpassen. Diese Aussage deutet darauf hin, dass der Konzern versuchen könnte, noch komplexere Bedingungen zu entwerfen, um das BGH-Urteil künftig zu umgehen. Rechtsexperten geben zu bedenken, dass der BGH zwar keine pauschale Genehmigung für Skiplagging erteilt, aber die Hürden für die Preisgestaltungsregeln der Airlines sehr hoch gelegt hat. Eine Klausel muss so spezifisch sein, dass ein Passagier die potenziellen Kosten eines verpassten Flugsegments bereits bei der Buchung berechnen kann. Die Weigerung der Fluggesellschaft, die erstinstanzlichen Urteile bis zur letzten Revision zu akzeptieren, zeugt von mangelndem Respekt gegenüber der Justizeffizienz und den Verbraucherrechten. Die Strategie der Airline scheint darauf abzuzielen, Passagiere durch die Androhung langwieriger und teurer Prozesse einzuschüchtern. Reisende werden daran erinnert, dass die vom Vorstand gefeierte finanzielle Gesundheit oft auf diesen restriktiven und rechtlich fragwürdigen Praktiken beruht. Während der Konzern weiterhin Aktionärsrenditen priorisiert, bleibt der Schutz individueller Passagierrechte für die Konzernleitung ein zweitrangiges Anliegen. Trotz des Urteils hat das Unternehmen keine Pläne zur Vereinfachung seiner Preisstruktur signalisiert. Passagiere sollten wachsam bleiben und Versuche der Fluggesellschaft, nachträgliche Gebühren für ungenutzte Ticketabschnitte zu erheben, weiterhin anfechten. Bundesgerichtshof