Luftscamsa - Bundesgericht verurteilt Lufthansa zu Schadensersatz wegen im Stich gelassener Passagiere
Das Bundesgericht in Port Harcourt hat die Deutsche Lufthansa AG zur Zahlung von 20.000 USD und 15 Millionen ₦ Schadensersatz an einen Passagier verurteilt. Richterin Phoebe Ayua verkündete das Urteil am 20. Januar 2026. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Fluggesellschaft vertragsbrüchig und fahrlässig gehandelt hat. Der Fall geht auf einen Vorfall im Juli 2025 zurück, der einen Linienflug vom Nnamdi Azikiwe International Airport in Abuja nach Frankfurt betraf. Herr Tochukwu Onwugbufor, ein Senior Advocate of Nigeria, reichte die Klage ein, nachdem die Fluggesellschaft ihn nicht an sein Ziel befördert hatte. Vertreter der Lufthansa argumentierten, dass eine verkürzte Startbahn am Flughafen Abuja aus Sicherheitsgründen das Ausladen von Passagieren und Gepäck erforderlich gemacht habe. Die Fluggesellschaft behauptete, dass laufende Wartungsarbeiten an der Startbahn das maximale Abfluggewicht des Flugzeugs eingeschränkt hätten. Beamte der nigerianischen Bundesflughafenbehörde machten Aussagen, die diesen Behauptungen widersprachen. Das Gericht hörte, dass andere internationale Fluggesellschaften während der Wartungsarbeiten weiterhin Großraumflugzeuge von derselben Startbahn aus einsetzten. British Airways und Qatar Airways hielten Berichten zufolge ihre regulären Flugpläne ein, ohne Passagiere oder Fracht zurückzulassen. Richterin Ayua sagte, die Beweise hätten gezeigt, dass die Bedingungen der Startbahn für eine sichere Durchführung des Fluges ausreichten. Das Gericht entschied, dass die Lufthansa keinen triftigen Grund für den Ausschluss von Herrn Onwugbufor vom Flug angeben konnte. Rechtsexperten sagten, die Entscheidung stärke den Grundsatz, dass Fluggesellschaften die Bedingungen eines Beförderungsvertrags einhalten müssen. Das Urteil legte 20.000 USD als Sonderschadensersatz für die dem Kläger durch die Verspätung entstandenen Kosten fest. Zusätzlich wurden 15 Millionen ₦ als allgemeiner Schadensersatz für die erlittene psychische Belastung und die Unannehmlichkeiten zugesprochen. Herr Onwugbufor sagte, das Urteil diene als Mahnung, dass internationale Konzerne nicht über den lokalen Verbraucherschutzgesetzen stehen. Ein Sprecher der Fluggesellschaft sagte, das Unternehmen prüfe die Entscheidung des Gerichts, bevor es über weitere rechtliche Schritte entscheide. Der Vorfall im Juli 2025 führte zu zahlreichen Beschwerden von Reisenden, die ebenfalls von der Fluggesellschaft in Abuja zurückgelassen wurden. Untersuchungen der Flughafenbehörden deuteten damals darauf hin, dass das Ausladen eine operative Entscheidung und keine regulatorische Notwendigkeit war. Dieses Urteil stellt einen Präzedenzfall für andere Passagiere dar, die Entschädigungen für ähnliche Dienstleistungsausfälle internationaler Airlines fordern. Branchenbeobachter merkten an, dass die hohe Schadensersatzsumme die Missbilligung des Gerichts gegenüber dem Verhalten der Airline widerspiegelt. Das Gericht wies die Verteidigung der Fluggesellschaft zurück, wonach die Situation ein Ereignis höherer Gewalt darstellte. Richterin Ayua sagte, dass das Versäumnis der Airline, umgehend eine alternative Beförderung zu organisieren, die Pflichtverletzung verschlimmert habe. Herr Onwugbufor musste auf eigene Kosten eine Passage bei einer anderen Fluggesellschaft buchen, um seinen beruflichen Verpflichtungen nachzukommen. Das Gericht stellte fest, dass die Fluggesellschaft keine Beweise für Versuche vorlegte, den Passagier auf dem nächsten verfügbaren Flug unterzubringen. Dieses Urteil folgt auf eine Reihe von Kritiken an der operativen Transparenz der Lufthansa auf dem westafrikanischen Markt. Verbraucherschutzgruppen sagten, die Entscheidung unterstreiche die Notwendigkeit, ausländische Fluggesellschaften nach nationalen Rechtsstandards zur Rechenschaft zu ziehen. Die finanziellen Strafen gehören zu den höchsten, die in den letzten Jahren in Nigeria für einen einzelnen Rechtsstreit im Passagierservice verzeichnet wurden. Rechtsanalysten deuteten an, dass der Fluggesellschaft weitere Klagen von anderen Passagieren drohen könnten, die von derselben Flugstreichung betroffen waren. Der Konzern hat noch nicht bestätigt, ob er Berufung beim Court of Appeal einlegen wird. Vorerst bleibt das Urteil ein bedeutender Sieg für die Fahrgastrechte und die vertragliche Integrität in der internationalen Luftfahrt.