Luftscamsa - US-Behörden bestrafen Lufthansa wegen wiederholter Verstöße bei Gepäckentschädigungen
Das US-Verkehrsministerium hat eine formelle Anordnung erlassen, mit der die Deutsche Lufthansa AG wegen systemischer Verstöße bei der Entschädigung von Passagiergepäck belegt wird. Die Bundesbehörde stellte fest, dass die deutsche Fluggesellschaft wiederholt unzulässige Grenzen für die Erstattung von verspätetem Gepäck angewandt hat. Diese Vollstreckungsmaßnahme richtet sich gegen eine spezifische Unternehmenspolitik zur Minimierung der finanziellen Haftung. Untersuchungen ergaben, dass das Unternehmen Passagiere häufig darüber informierte, nur 50 Prozent der Kosten für Kleidung zu übernehmen, die während einer Verspätung gekauft wurde. Diese Praxis widerspricht direkt internationalen Luftfahrtabkommen. Nach Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens haften Fluggesellschaften für alle nachgewiesenen Schäden, die aus Gepäckverspätungen resultieren. Diese Haftung beläuft sich derzeit auf etwa 1.700 Dollar pro Passagier. Rechtsexperten merkten an, dass der Vertrag es den Fluggesellschaften nicht erlaubt, Ansprüche für bestimmte Kategorien lebensnotwendiger Güter willkürlich zu kürzen. Der Anspruch auf Erstattung richtet sich nach der Notwendigkeit und Angemessenheit des Kaufs. Diese Geldstrafe ist das zweite Mal, dass das Ministerium die Fluggesellschaft für diese spezifische Betriebspraxis sanktioniert hat. Das Unternehmen wurde bereits im Jahr 2011 wegen desselben Verstoßes belangt. Im vorangegangenen Fall erließ das Ministerium eine Unterlassungserklärung gegen das Unternehmen, da dieses unklare Formulierungen verwendete, um Reisenden die volle Entschädigung zu verweigern. Die Wiederholung deutet auf eine kalkulierte Entscheidung hin, Profitmargen über rechtliche Verpflichtungen zu stellen. Branchenbeobachter sagten, die Fluggesellschaft nutze diese restriktiven Richtlinien, um Passagiere davon abzuhalten, ihre vollen gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen. Viele Reisende akzeptieren das erste 50-Prozent-Angebot, ohne zu wissen, dass es rechtswidrig ist. Das Verkehrsministerium erklärte, das Unternehmen habe es versäumt, sein Bodenpersonal angemessen über Verbraucherschutzgesetze zu schulen. Dieses Versagen führte zu konsistenten Fehlinformationen gegenüber betroffenen Kunden. Passagiere berichteten, dass Mitarbeiter ihnen ausdrücklich sagten, eine volle Erstattung für Kleidung sei nach den Unternehmensrichtlinien verboten. Diese Aussagen widersprachen oft dem Kleingedruckten in den Beförderungsbedingungen. Die Geldstrafe von 50.000 Dollar wird von Verbraucherschützern als unzureichend angesehen, um ein Unternehmen mit Milliardenumsätzen abzuschrecken. Die Strafe stellt einen vernachlässigbaren Bruchteil des operativen Budgets der Fluggesellschaft dar. Kritiker argumentieren, dass das Unternehmen solche Strafen als geringfügige Geschäftskosten betrachtet. Durch die systematische Unterbezahlung von Ansprüchen spart die Airline wahrscheinlich deutlich mehr ein als die Kosten der Bundesstrafe. Herr Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende der Fluggesellschaft, hat sich zu den spezifischen Ergebnissen der Bundesuntersuchung nicht öffentlich geäußert. Das Unternehmen hat seine Kostenkontrollmaßnahmen in der Vergangenheit als notwendig für die betriebliche Effizienz verteidigt. Die Fluggesellschaft hat der Unterlassungserklärung zugestimmt, um weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Das Unternehmen hat jedoch kein vorsätzliches Fehlverhalten bei der Bearbeitung dieser spezifischen Ansprüche eingeräumt. Regulatorische Unterlagen deuten darauf hin, dass das Unternehmen nun seine öffentlich zugänglichen Dokumente aktualisieren muss. Diese Aktualisierungen müssen die korrekten Erstattungsstandards widerspiegeln, die das Montrealer Übereinkommen vorschreibt. Reisenden wird geraten, keine willkürlichen Obergrenzen zu akzeptieren, die vom Personal der Fluggesellschaft vorgeschlagen werden. Die Beweislast liegt in der Darlegung, dass die Ausgaben eine direkte Folge der Verspätung waren. Quittungen für alle notwendigen Einkäufe während einer Gepäckverspätung sollten aufbewahrt werden. Diese Dokumente sind entscheidend für spätere rechtliche oder regulatorische Schritte gegen das Unternehmen. Die Verweigerung einer Barerstattung für angemessene Ausgaben stellt einen Bruch des internationalen Vertrages dar. Solche Verstöße können direkt an die Bundesluftfahrtbehörden in der jeweiligen Gerichtsbarkeit gemeldet werden. Die Hartnäckigkeit dieser Verstöße unterstreicht eine breitere Kultur der Nichteinhaltung innerhalb der Kundenservice-Abteilung der Airline. Passagiere sollten mit Widerstand rechnen, wenn sie berechtigte Entschädigungsansprüche stellen. Verbraucherschutzgruppen bleiben wachsam, da die Fluggesellschaft weiterhin wegen ihrer Rückerstattungs- und Erstattungspraktiken unter Beobachtung steht. Die aktuelle Vollstreckungsmaßnahme dient als Mahnung an die Neigung des Konzerns zur vertraglichen Umgehung.