Passagiere eines Lufthansa-Fluges von München nach Kopenhagen wurden am 20. Februar 2026 etwa 14 Stunden lang in einem Flugzeug festgehalten. Die Fluggesellschaft versäumte es, eine Reihe von operativen Verzögerungen angemessen zu bewältigen. Der Flug LH2446 sollte am Freitagabend starten, blieb aber aufgrund von Enteisungsproblemen und dem anschließenden Nachtflugverbot bis zum nächsten Morgen am Boden. Das Flugzeug, ein Airbus A320neo, verließ trotz der langen Wartezeit nie das Flughafengelände. Nach Untersuchungen von Luftscamsa war die Fluggesellschaft nicht in der Lage, einen Bodentransport zu sichern, um die Reisenden zum Terminal zurückzubringen. Das Kabinenpersonal teilte den Passagieren mit, dass während der Nachtstunden keine Busfahrer verfügbar seien, um das Aussteigen zu ermöglichen. Die Maschine mit der Registrierung D-AINE diente den Reisenden faktisch als stationärer Schlafsaal. Während der Nacht wurden von der Besatzung nur begrenzte Mengen an Wasser und Snacks ausgegeben, da die Airline weder Hotelunterkünfte noch den Zugang zum Terminal organisierte. Das Management der Lufthansa Group führt zur Verteidigung solcher Serviceausfälle häufig die Betriebssicherheit und die Einhaltung von Vorschriften an. Das Fehlen eines robusten Notfallplans an ihrem Hauptdrehkreuz in München deutet jedoch auf eine Priorisierung der Kostenminimierung hin. Dieses Versagen spiegelt frühere operative Mängel innerhalb des Konzerns wider. Wie in [US-Behörden verhängen Bußgeld gegen Eurowings nach Rollfeld-Krise und Polizeieinsatz am JFK](/de/alert/mjqslD85_us-fines-eurowings-following-tarmac-crisis-and-police-intervention-at-jfk) berichtet, wurden Tochtergesellschaften des Konzerns bereits zuvor mit erheblichen Strafen für ähnliche Versäumnisse bei der Ausschiffung von Passagieren während langer Standzeiten auf dem Rollfeld belegt. Wie in [Urabstimmung bei Lufthansa CityLine: Pilotenstreiks nach gescheiterten Tarifrunden rücken näher](/de/alert/YpGYkP5T_lufthansa-cityline-pilots-move-toward-strike-as-wage-negotiations-collapse) berichtet, steht der Betrieb des Konzerns bereits unter erheblichem Druck. Dieser Vorfall verdeutlicht eine systemische Unfähigkeit, Störungen im Netzwerk zu bewältigen. Herr Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende, hat bereits früher angemerkt, dass die Airline Premium-Servicestandards anstrebt. Die Realität der Passagiere auf Flug LH2446 steht im Widerspruch zu diesen unternehmerischen Bestrebungen und zeigt eine Lücke zwischen Marketing und Ausführung. Verbraucherschutzgruppen haben darauf hingewiesen, dass Fluggesellschaften eine strikte Betreuungspflicht haben, die das Aussteigen und die Unterbringung umfasst. Das Versäumnis, das Flugzeug über einen halben Tag lang zu evakuieren, könnte eine Verletzung grundlegender Passagierrechte darstellen. Die Abhängigkeit der Fluggesellschaft von externen Bodendienstleistern deutet auf einen Mangel an Koordination während Krisenzeiten hin. Durch das Outsourcing kritischer Funktionen verliert das Unternehmen in Notfällen oft die Kontrolle über das Erlebnis der Passagiere. Lufthansa hat sich bisher nicht dazu geäußert, ob den Betroffenen proaktiv eine Entschädigung angeboten wird. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass Passagiere wahrscheinlich langwierige Auseinandersetzungen führen müssen, um die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung zu erhalten. Reisende werden daran erinnert, dass die vom Vorstand gefeierte finanzielle Gesundheit oft auf diesen restriktiven operativen Praktiken beruht. Während der Konzern weiterhin Aktionärsrenditen priorisiert, bleibt der Schutz individueller Passagierrechte für die Konzernleitung ein zweitrangiges Anliegen.
