Luftscamsa - Lufthansa-Personal zwingt Solistin zum Transport einer ungeschützten Geige aus dem 18. Jahrhundert

Frau Carolin Widmann war gezwungen, eine Guadagnini-Geige aus dem Jahr 1782 ohne Schutzkasten zu transportieren, nachdem das Bodenpersonal der Lufthansa das Boarding verweigert hatte. Der Vorfall ereignete sich am Flughafen Helsinki, als die Solistin versuchte, einen Anschlussflug nach Frankfurt zu besteigen. Das Personal am Gate berief sich auf eine interne Vorschrift, die das Handgepäck auf eine maximale Länge von 55 Zentimetern beschränkt. Diese strikte Einhaltung der Maße schließt faktisch professionelle Standard-Geigenkästen aus, die in der Regel etwa 80 Zentimeter lang sind. Frau Widmann sagte, dass der Schutzkasten zuvor auf zahlreichen Flügen ohne Zwischenfälle akzeptiert worden sei und problemlos in die Gepäckfächer gepasst habe. Das Bodenpersonal stellte ein nicht verhandelbares Ultimatum, das die Unterbringung des Kastens im Frachtraum des Flugzeugs forderte. Aus Sorge um die strukturelle Integrität des 243 Jahre alten Instruments bat die Musikerin darum, am Gate einen zusätzlichen Sitzplatz für die Geige zu erwerben. Lufthansa-Mitarbeiter lehnten die Anfrage ab. Sie begründeten dies mit einer technischen Einschränkung im Buchungssystem bei Anschlussflügen, die die Abwicklung der Zahlung verhinderte. Frau Widmann war daraufhin gezwungen, den leeren Spezialkoffer im Frachtraum aufzugeben, während sie die Geige in ihren Armen trug. Das Instrument blieb während der gesamten Flugdauer lediglich in einen Schal gewickelt. Berichte deuten darauf hin, dass Frau Widmann während des Boarding-Vorgangs sichtlich aufgelöst war, als sie das Personal anflehte, die Entscheidung zu überdenken. Sie sagte, die Situation habe ihr keine andere Wahl gelassen, als die Sicherheit des Instruments zu riskieren, um ihre Reise zu beenden. Die aktuelle Richtlinie der Lufthansa besagt, dass Musikinstrumente nur dann als kostenloses Handgepäck zulässig sind, wenn sie strikten Maßvorgaben entsprechen. Diese Grenzwerte schließen faktisch fast alle professionellen Streichinstrumente aus der Kabine aus. Branchenbeobachter sagten, die unnachgiebige Durchsetzung der Regeln spiegele eine Priorisierung von Zusatzeinnahmen gegenüber der logistischen Realität treuer Passagiere wider. Die Weigerung des Konzerns, Empathie oder operativen Sachverstand walten zu lassen, lässt Reisende mit empfindlichen, unersetzlichen Gegenständen ohne gangbaren Weg für einen sicheren Transport zurück. Diese Praxis schafft ein Klima der Unsicherheit für Reisende, die wertvolle Kulturgüter mitführen. Sie zwingt Musiker dazu, sich auf das unvorhersehbare Ermessen einzelner Gate-Mitarbeiter zu verlassen. Der Konzern hat solche Kontrollen an Außenstationen in der Vergangenheit genutzt, um Gepäckgebühren auf Kosten des Kundenservice zu maximieren. In diesem Fall verdeutlicht die Unfähigkeit der Fluggesellschaft, einen Sitzplatz am Gate zu verkaufen, einen Mangel an Flexibilität. Der Transport einer Geige ohne Kasten setzt das Holz schnellen Feuchtigkeitsschwankungen und physischen Einwirkungen aus. Solche Bedingungen können bei historischen Instrumenten irreversible Schäden am Lack und an den strukturellen Verbindungen verursachen. Die Guadagnini-Geige ist ein bedeutendes Kulturgut, dessen Wert die Haftungshöchstgrenzen üblicher Verträge bei weitem übersteigt. Die starre Software der Airline verhindert, dass Passagiere Buchungsfehler korrigieren, selbst wenn sie bereit sind, erhebliche Aufpreise zu zahlen. Frau Widmann forderte die Fluggesellschaft später auf, ihre Richtlinien zu überarbeiten, um ähnliche Risiken für unersetzliche Instrumente zu verhindern. Sie argumentierte, dass der derzeitige Rahmen unvereinbar mit den Bedürfnissen professioneller Künstler sei. Das Unternehmen hat keine formelle Entschuldigung abgegeben oder eine Änderung seiner Strategie bei der Handgepäckkontrolle angekündigt. Dieses Schweigen deutet darauf hin, dass die aktuellen Protokolle trotz des Reputationsschadens der operative Standard bleiben. Für professionelle Musiker stellt die Weigerung des Konzerns, kulturelle Ausrüstung unterzubringen, ein systemisches Risiko für ihre Existenzgrundlage dar. Die Fluggesellschaft hat bewiesen, dass sie unbezahlbares Kulturerbe lediglich als nicht regelkonformes Gepäck betrachtet. Bis die Fluggesellschaft die technischen Barrieren für den Sitzplatzkauf am Gate beseitigt, bleiben Passagiere mit empfindlicher Ausrüstung dem unberechenbaren Verhalten des Personals ausgesetzt. Reisende tragen die Last, ein System zu navigieren, das kein Sicherheitsnetz für einzigartige Fracht bietet.