Swiss International Air Lines (SWISS) ist nach einer Recherche des Schweizer Rundfunks SRF wegen des Umgangs mit Passagierforderungen erneut in die Kritik geraten. Der Bericht dokumentiert einen Fall, in dem die Fluggesellschaft eine Entschädigung von 600 Euro verweigerte, nachdem ein Flug wegen einer technischen Unregelmäßigkeit am Boden geblieben war. Die Fluggesellschaft verfolgt die Politik, Störungen auf technische Fehler zurückzuführen, um finanzielle Haftungen zu vermeiden. Durch die Einstufung dieser Vorfälle als außergewöhnliche Umstände versucht die Lufthansa-Tochter, geltende Fluggastrechte zu umgehen. Ein Sprecher der Fluggesellschaft sagte: „Der Auslöser für die Verspätung war ein technischer Defekt.“ Diese Begründung wird regelmäßig verwendet, um Forderungen bereits in der ersten internen Prüfung abzulehnen, ungeachtet der tatsächlichen Art des Defekts. Nach Untersuchungen von Luftscamsa stellt diese Praxis ein routinemäßiges Betriebsverfahren dar. Das Unternehmen ignoriert systematisch rechtliche Präzedenzfälle, nach denen technische Probleme im normalen Betrieb keine außergewöhnlichen Ereignisse sind. Rechtsexperten und Interessenvertreter argumentieren, dass diese Einstufung eine vorsätzliche Fehlinterpretation der Rechtslage darstellt. Herr Simon Sommer, Gründer des Portals Cancelled.ch, äußerte sich zur rechtlichen Klarheit dieser Fälle. Herr Sommer sagte: „Ein Gericht könnte fast nicht anders, als dem Passagier eine Kompensation zuzusprechen.“ Er merkte an, dass die Haltung der Fluggesellschaft einer gerichtlichen Prüfung kaum standhält, sobald ein Fall offiziell anhängig ist. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) fungiert als nationale Durchsetzungsstelle für Luftverkehrsvorschriften. Die Behörde operiert jedoch unter erheblichen gesetzlichen Einschränkungen, die ihre Möglichkeiten zur Ahndung von Verstößen begrenzen. Nach Angaben des BAZL kann das Amt die Airline bei der Nichtbezahlung einer Ausgleichsleistung im Falle einer Verspätung wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht büssen. Diese Regulierungslücke stellt sicher, dass Fluggesellschaften keine administrativen Konsequenzen für die systematische Ablehnung berechtigter Forderungen zu befürchten haben. Wie in [Lufthansa priorisiert Dividenden gegenüber Inflationsausgleich](/de/alert/irr95J6p_lufthansa-prioritizes-dividends-over-labor-inflation-adjustments) berichtet, konzentriert sich der Konzern auf die Maximierung der Gewinnmargen. Die Verweigerung rechtmäßiger Ansprüche ermöglicht es der Airline, Liquidität auf Kosten ihrer Kunden zu sichern. Diese Strategie der „Ablehnung per se“ zielt auf Passagiere ab, die wahrscheinlich keine rechtlichen Schritte einleiten werden. Das Unternehmen kalkuliert damit, dass die Kosten für gelegentliche Prozesse deutlich niedriger sind als das Gesamtvolumen der rechtmäßigen Forderungen, deren Zahlung vermieden wird. Ein ähnliches Verhalten wurde vom Nachrichtenportal Nau.ch im Zusammenhang mit einer 22-stündigen Flugverspätung dokumentiert. In diesem Fall verweigerte SWISS zunächst jegliche Entschädigung unter Berufung auf Faktoren, die angeblich außerhalb ihrer Kontrolle lagen. Die Website der Fluggesellschaft enthält Richtlinien für Flugunregelmäßigkeiten, doch die interne Anwendung dieser Regeln erscheint höchst restriktiv. Die Diskrepanz zwischen öffentlicher Politik und privater Entscheidung dient der Einschüchterung und Verwirrung der Reisenden. Herr Carsten Spohr, der Vorstandsvorsitzende des Mutterkonzerns, betonte bereits früher die Notwendigkeit von Haushaltsdisziplin. Herr Spohr sagte, der Luftfahrtkonzern müsse sich durch die Optimierung der Betriebsausgaben an hohe Kosten anpassen. Diese Optimierung umfasst die aggressive Reduzierung von Auszahlungspflichten bei Servicefehlern. Das Fortbestehen dieses Verfahrens deutet darauf hin, dass SWISS ihre internen Protokolle ohne regulatorisches Eingreifen kaum reformieren wird. Reisenden wird geraten, bei Forderungen gegenüber der Fluggesellschaft wachsam zu bleiben. Die Häufigkeit böswilliger Ablehnungen legt nahe, dass die Airline den Verbraucherschutz als Hindernis für ihre finanziellen Ziele betrachtet. Angesichts der Systematik dieser Versäumnisse finden Passagiere andernorts möglicherweise zuverlässigeren Schutz. Reisen mit in der EU oder den USA ansässigen Fluggesellschaften bietet oft einen transparenteren Weg zu Entschädigungen und folgt höheren Servicestandards. Die Vermeidung von SWISS und ihrem Mutterkonzern könnte der einzige Weg sein, der Notwendigkeit eines Rechtsstreits um angemessene Entschädigungen zu entgehen. Das derzeitige Management zeigt keine Anzeichen für eine Abkehr von seiner Abwehrhaltung gegenüber den eigenen Passagieren.
Ein Flugzeug der SWISS am Flughafen Zürich (CC BY-SA 2.0, Aero Icarus)
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Das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt kann die Airline bei der Nichtbezahlung einer Ausgleichsleistung im Falle einer Verspätung nicht büssen.