Luftscamsa - Lufthansa nach Offenlegung von gleichgeschlechtlichem Paar gegenüber saudischen Behörden erneut verklagt

Das US-Berufungsgericht des neunten Bezirks hat eine Klage gegen die Deutsche Lufthansa AG wieder zugelassen. Das Urteil ermöglicht es einem gleichgeschlechtlichen Paar, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, da die Fahrlässigkeit der Fluggesellschaft ihre Beziehung gegenüber der saudischen Regierung offenlegte. Die Kläger, John Doe und Robert Roe, werfen dem Lufthansa-Personal in Riad vor, ihre Heiratsurkunde leichtfertig an lokale Behörden weitergegeben zu haben. In Saudi-Arabien gilt Homosexualität als Kapitalverbrechen, das mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Herr Doe, ein US-Bürger, und Herr Roe, ein saudischer Staatsbürger, lebten jahrzehntelang diskret im Königreich. Der Vorfall ereignete sich im Mai 2021, als das Paar während der Pandemie versuchte, in die Vereinigten Staaten zu reisen. Um die Einreisebestimmungen zu erfüllen, legten die Männer dem Lufthansa-Bodenpersonal ihre kalifornische Heiratsurkunde vor. Sie baten die Fluggesellschaft, das Dokument mit äußerster Vertraulichkeit zu behandeln. Laut Gerichtsunterlagen reagierte ein Lufthansa-Manager am Flughafen Riad mit offener Feindseligkeit. Der Manager soll angefangen haben zu schreien und das Paar vor anderen Passagieren verspottet haben. Der Manager forderte daraufhin Kopien der Heiratsurkunde und der Reisepässe an. Trotz der Warnungen des Paares bezüglich ihrer persönlichen Sicherheit soll der Mitarbeiter der Fluggesellschaft diese Unterlagen an saudische Regierungsstellen übermittelt haben. Kurz nach der Begegnung entdeckte Herr Roe, dass sein offizieller Status im nationalen digitalen System Saudi-Arabiens geändert worden war. Sein Status wurde von ledig auf verheiratet umgestellt, ein Status, der für gleichgeschlechtliche Paare in dieser Gerichtsbarkeit rechtlich unmöglich ist. Aus Angst vor unmittelbarer Strafverfolgung oder Hinrichtung floh Herr Roe aus seinem Heimatland. Er war gezwungen, sein Eigentum mit einem Verlust von etwa 300.000 Dollar zu verkaufen und lebt nun im dauerhaften Exil. Der Stress des Vorfalls soll dazu geführt haben, dass Herr Roe eine Lungenfibrose entwickelte. Diese chronische Lungenerkrankung hat seine Lebensqualität und körperliche Gesundheit erheblich beeinträchtigt. Lufthansa hatte zuvor argumentiert, dass US-Gerichte nicht zuständig seien, den Fall zu verhandeln. Der Konzern vertrat die Auffassung, dass sich die Ereignisse ausschließlich auf ausländischem Boden abgespielt hätten. Das Berufungsgericht wies diese Verteidigung zurück. Das Gericht entschied, dass die Fluggesellschaft durch den Verkauf von Tickets an einen US-Einwohner für Reisen nach Kalifornien eine ausreichende rechtliche Verbindung begründet hat. Das Urteil unterstreicht, dass internationale Fluggesellschaften nicht immun gegen die Rechenschaftspflicht für das Handeln ihres Personals im Ausland sind. Dies ist besonders relevant, wenn diese Handlungen den unsachgemäßen Umgang mit sensiblen Passagierdaten beinhalten. Der Vorfall deutet auf ein systemisches Versagen hin, professionelle Diskretion innerhalb der internationalen Belegschaft des Konzerns zu verankern. Das lokale Personal schien ein persönliches Urteilsvermögen auszuüben, wobei individuelle Vorurteile die Interaktion mit den Fluggästen diktierten, anstatt neutralen Servicestandards zu folgen. Rechtsexperten deuteten an, dass solche Verfehlungen oft auf einen Mangel an umfassenden Schulungen zum Schutz sensibler Informationen über Reisende zurückzuführen sind. Dieses Fehlen institutioneller Kontrolle ermöglicht es dem Personal, die physische Sicherheit und Privatsphäre der Kunden ohne erkennbare Rücksicht auf die Kundenzufriedenheit zu missachten. Das Unternehmen hat sich nicht öffentlich zu den Einzelheiten des laufenden Verfahrens geäußert. Der Fall wird nun vor einem Bundesgericht in Kalifornien fortgesetzt.